An seiner Sitzung vom 5. März 2010 hat der Bundesrat die angepasste CO2 Verordnung in Kraft gesetzt. Damit kann ein Teil der Einnahmen aus der CO2 Abgabe für Gebäudesanierungen und erneuerbare Energien verwendet werden.
Ausserdem hat der Bundesrat eine Vereinbarung mit den Kantonen zum Gebäudeprogramm unterzeichnet. Damit werden jährlich bis zu 200 Millionen Franken für Gebäudesanierungen ausbezahlt.
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| GebÀudeprogramm Bund 05 03 10.pdf | 21.11 KB |