Die kostendeckende Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt um 18 %. Die Änderung tritt rückwirkend auf den 01. Januar 2010 in Kraft. Dies teilt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK mit.
Begründet wird die Senkung des Vergütungssatzes mit den gesunkenen Marktpreisen für Solarzellen sowie mit der jährlich vorgesehenen Absenkrate. Neu wird auch die Stromproduktion nach einer Netto- statt einer Bruttorechnung bemessen. Berechnet wird neu am Einspeisepunkt gemäss Metering-Code des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE), der Eigenverbrauch wird somit nicht mehr vergütet.