Solarpavillon aus Holz mit Technikschrank

Bei der heutigen mobilen Eventstruktur ist die Nutzung erneuerbarer Energien kaum ein Thema. Nun schliesst der Solarpavillon diese Lücke. Im Mai kann er erstmals in Ebnat-Kappel besichtigt werden.

Die Idee besticht: Auch eine mobile Eventstruktur soll über erneuerbare Stromversorgung verfügen. Entstanden ist der Gedanke im Rahmen des «Winterzaubers» Ende 2019 in Bazenheid. Die Dorfkorporation Bazenheid baute anlässlich des 60. Geburtstags ein 500 m2 grosses Eisfeld für die Bevölkerung auf und organisierte den Event nach Kriterien der Nachhaltigkeit (saubere-veranstaltung.ch). Dazu versorgte sie den Anlass über eine mobile Leitung mit erneuerbarer Wärme und produzierte mit der eigens aufgebauten Photovoltaikanlage direkt Strom.

Ein Prototyp entsteht

Energietal toggenburg erstellte das Nachhaltigkeitskonzept für den «Winterzauber» und verfolgte die Idee im letzten Jahr weiter; zusammen mit der Regionalgruppe Nordostschweiz der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie SSES und engagierten Fachpartnern. Das Resultat ist der mobile Solarpavillon. Eine 12,75 Kilowattpeak Photovoltaikanlage (PVA) bildet sein Giebeldach und deckt eine Fläche von 60 m2.
«Die grösste Herausforderung war es, ein geeignetes Solarmodulsystem aus der Schweiz so zu modifizieren, dass es sich mehrmalig ohne Spezialwerkzeuge einfach auf- und abbauen lässt», erklärt Martin Raschle, der als Teilhaber der Solarpartner GmbH, Wattwil, für Konzept und Umsetzung der PVA verantwortlich ist. Gleichzeitig sollten die Zellen von unten zu sehen sein, um im Sinne des Demonstrationseffekts, die Solarstromproduktion künftigen Besucher* innen sichtbar zu machen. Gelöst hat die Solarpartner GmbH diese Anforderungen unter anderem mit einer Glasabdeckung auch auf der Unterseite der Module sowie mit speziell konzipierter Unterkonstruktion und Verriegelung. Sowohl Dichtigkeit als auch Wasserabfluss sind gewährleistet. Für die Stromerzeugung ist die PVA in zwei Systeme geteilt. Rund ein Drittel funktioniert dank einer Batterie im Inselbetrieb, so dass sich der Pavillon auch unabhängig von einem Stromnetz nutzen lässt. Beim grösseren Teil handelt es sich um eine ganz «normale» Verbundanlage mit Anschluss ans öffentliche Stromnetz.
Die Elektrotechnik für die PVA führte als weiterer Fachpartner die Bichler + Partner AG, Wattwil, aus. Dabei integrierte sie Wechselrichter und weitere Einzelteile in einen Schaltschrank, um ebenfalls Auf- und Abbau der Technik zu vereinfachen.

Den eigentlichen Pavillon produzierte die Wiler VierD AG, die auf den Bau von Eventmodulen spezialisiert ist, zusammen mit ihrer Mutterfirma S. Müller Holzbau AG, Wil. «Angepasst ans Solardach haben wir die Konstruktion entworfen und ein das Dach tragendes Balkengerüst mit 3,5 Meter Höhe im First und 2,5 Meter hohen Wänden gebaut,» führt Andy Scherrer, Projektleiter Eventbau bei der VierD AG, aus und ergänzt, dass dabei die Materialbeschaffung nicht ganz einfach gewesen sei, weil im Moment sehr grosse Nachfrage nach Bauholz herrsche. So stammt rund die Hälfte des Holzes, das Ständerholz, aus der Region, während die grossen Leimholz-Dachbalken in Deutschland bezogen werden mussten.

Erstmals zu besichtigen

Seit dieser Woche ist sichtbar, dass Fachkompetenz und Engagement der Partner zum erfolgreichen Abschluss des Projekts führten. Der Solarpavillon ist erstmals in Betrieb und bis Ende Mai bei der IST AG in Ebnat-Kappel zu besichtigen. Der Bekanntmachung der einzigartigen Eventstruktur dient der Einsatz an weiteren Standorten im Toggenburg und an der Olma.
Ab 2022 kann der Pavillon, mit oder ohne Wände, reserviert und schweizweit für Anlässe jeglicher Art gemietet werden. Zuständig für Vermietung sowie Auf- und Abbau ist die VierD AG.

Weitere Infos: www.solarpavillon.ch

Freileitungsmast von unten

Am 1. Juli 2021 wird im Kanton St. Gallen das neue Energiegesetz in Kraft treten. Es umfasst die Anpassung an den Stand der Technik im Gebäudebereich und zielt vor allem darauf ab, den Energieverbrauch in neuen und bestehenden Bauten zu senken.

Das neue Energiegesetz orientiert sich an den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014), welche alle Kantone im Sinne der Harmonisierung weitgehend in ihre Gesetzgebungen aufnehmen. Damit bildet der Kanton St. Gallen wieder den heutigen Stand der technologischen Entwicklung bezüglich Baustandards und Haustechnik ab. Im Bereich der Wohnbauten sind vom revidierten Energiegesetz neue, bauliche Massnahmen betroffen, die sich auf den Energieverbrauch auswirken.

Stromproduktion vor Ort

Bei Neubauten fordert das Energiegesetz tiefere Werte für den Wärmebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung (35kWh/m2 Energiebezugsfläche). Das hat effizientere Gebäudehüllen und Haustechnik sowie tiefere Energiekosten zur Folge. Ebenso verlangen die Vorschriften die eigene Stromproduktion. Wer neu baut, soll pro Quadratmeter beheizter Wohnfläche eine Stromerzeugung mit 10 Watt Leistung erstellen (maximal 30 Kilowatt). Wie die Vorschrift zu erfüllen ist, zeigt das Beispiel einer Fotovoltaikanlage, die voraussichtlich meistgenutzte Art der Eigenstromproduktion: Im Einfamilienhaus mit einer beheizten Wohnfläche von 200 m2 genügt eine Anlage von 2 Kilowatt Leistung. Sie entspricht einer Fläche von 10 bis 12 m2 und erbringt eine Stromproduktion von rund 2000 Kilowattstunden Strom im Jahr. Diese Menge deckt einen schönen Teil des Stromverbrauchs im Vier-Personen-Haushalt (im Durchschnitt 4000 kWh).

Ist es nicht möglich eigenen Strom zu erzeugen oder von der Baueigentümerschaft nicht gewünscht, so kann sie die Vorgabe über einen tieferen Wärmebedarf kompensieren. Ausserdem bietet der Kanton St. Gallen zur Erfüllung der Vorschrift die Möglichkeit, eine Ersatzabgabe zu entrichten. Der geäufnete Betrag dient der Erstellung von Fotovoltaikanlagen auf privaten oder öffentlichen Gebäuden.

Erneuerbar heizen wird zum Stand der Technik

Auch bei bestehenden Wohnbauten haben die neuen Vorschriften die Reduktion des Energieverbrauchs zum Ziel und setzen dort an, wo so oder so Handlungsbedarf besteht. Muss eine Hauseigentümerschaft in einem älteren bis anhin nicht erneuerten Wohnbau die Heizung ersetzen und will eine Öl- oder Gasfeuerung installieren, ist entscheidend, wie effizient das Gebäude bereits ist. Auskunft dazu gibt der Gebäudeenergieausweis der Kantone, der GEAK. Bei Gebäuden, die beim GEAK mindestens die Gesamtenergieeffizienzklasse D erreichen oder nach Minergie zertifiziert sind, kann die neue Heizung frei gewählt werden. Das gilt ebenso für Gebäude, welche nach einem bestimmten Jahr – festgelegt in der Verordnung zum Energiegesetz – bewilligt worden sind. Bei weniger effizienten beziehungsweise älteren Gebäuden ist beim Heizungsersatz vorgeschrieben, mindestens 10 % des Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zu decken oder den Energiebedarf um 10 % zu senken.

Einfache Umsetzung dank Standardlösungen

Für die Umsetzung dieser Massnahme stehen Standardlösungen zur Verfügung. Dazu gehören zum Beispiel die Kombination einer neuen Öl- oder Gasheizung mit Sanierungsmassnahmen wie der Ersatz der Fenster, die Wärmedämmung von Fassade und Dach oder die Installation thermischer Sonnenkollektoren für die Wassererwärmung. Als weitere Lösung zur Erfüllung der Vorschriften bietet der Kanton St. Gallen die Nutzung von Bioöl oder Biogas mit entsprechendem Nachweis.
Ebenso gibt es Standardlösungen mit reiner erneuerbarer Wärmeerzeugung. Denn der Heizungsersatz ist die Gelegenheit, von fossilen auf erneuerbare Energien umzusteigen und den CO2-Ausstoss des Gebäudes langfristig zu senken: eine Chance, die sich auch wirtschaftlich lohnt. Werden bei der neuen Heizung nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Betriebs- und Unterhaltskosten über die Lebensdauer berücksichtigen, ist beispielsweise eine Wärmepumpe wirtschaftlicher als eine fossile Heizung – nicht zuletzt, weil ein Hauseigentümer beim Ersatz von Öl-, Gas und Elektroheizungen durch Wärmepumpen von namhaften Fördergeldern profitiert.
Der Kanton St. Gallen kennt ausserdem eine Härtefallregelung zur Befreiung von den Vorschriften.

Sämtliche Details zum Gesetz regelt die Regierung in der Verordnung, die sie voraussichtlich Ende April 2021 veröffentlicht.

Die Energieagentur St.Gallen führt ab Mai 2021 Schulungen für Fachleute zum Energiegesetz durch. Eine Übersicht aller Angebote finden Sie hier.

 

Weitere Informationen zum Gesetz: sg.ch
Veröffentlichung der Verordnung: publikationen.sg.ch
Informationen zur kantonalen Förderung: energieagentur-sg.ch > Förderprogramm