Photovoltaikanlage auf Einfamilienhaus

Mehr Mittel für Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlage auf Einfamilienhaus

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) stellt zusätzlich 46 Millionen Franken für Einmalvergütungen neuer Photovoltaikanlagen bereit. Das Sonderkontingent an Fördermitteln aus dem Netzzuschlagsfonds soll während der Covid-Krise einen stabilen und kontinuierlichen Zubau der Photovoltaik ermöglichen und Wartefristen deutlich verkürzen.

Mit den zusätzlichen 46 Millionen zum bereits Ende Oktober 2019 definierten Kontingent von 330 Millionen Franken soll eine Abschwächung des Photovoltaikausbaus aufgrund der Covid-Krise verhindert werden. Denn trotz der starken Zunahme an Anmeldungen für Einmalvergütungen in den ersten drei Monates des Jahres 2020 könnten mögliche Verschiebungen und Investitionsentscheide die erfreuliche Entwicklung bremsen.

Dank den zusätzlichen Mitteln aus dem Netzzuschlagsfonds können die Wartefristen erheblich gekürzt und für grosse Photovoltaikanlagen gar komplett abgebaut werden. Für Gesuche ab Februar 2020 muss noch mit einer Bearbeitungsfrist von rund drei Monaten gerechnet werden. Merklich schneller geht es auch bei den kleineren Anlagen. Bei Neuanmeldungen ab April 2020 bei der Pronovo AG muss man noch etwa 9 Monate auf die Auszahlung warten.

Weitere Infos zum Sonderkontingent finden Sie beim Bundesamt für Energie (BFE).