Neues Kantonales Energiekonzept
Das Energiekonzept 2021–2030 legt Ziele und Massnahmen fest, um den CO2-Ausstoss weiter zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und den Zuwachs des Strombedarfs zu bremsen. Zudem sollen erneuerbare Energien in der Energieversorgung eine tragende Rolle übernehmen und verstärkt zugebaut werden. Die Regierung hat das Konzept verabschiedet und dem Kantonsrat für die weitere Behandlung zugeleitet.
Mit dem Energiekonzept 2021–2030 sollen die CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 halbiert werden. Das heisst, dass im Jahr 2030 im Kanton St.Gallen noch höchstens 1,65 Millionen Tonnen CO2 ausgestossen werden. Zudem sollen mindestens 1’100 GWh neue erneuerbare Energien zugebaut werden. Damit wird eine Produktion von mindestens 3’100 GWh im Jahr 2030 erreicht. Durch den verringerten Verbrauch von Treib- und Brennstoffen, sowie weniger Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser, können die St.Galler Privathaushalte jedes Jahr zwischen 300 und 400 Millionen Franken sparen.
Massnahmen wirken vielfältig
Die Massnahmen für eine effiziente Energie- und Klimapolitik konzentrieren sich auf den Verkehr, die Gebäude und die Wirtschaft. Die Massnahmen gliedern sich in fünf Schwerpunkte: «Stadt, Gemeinde, Energieversorger», «Quartiere und Areale», «im und ums Haus», «unterwegs sein» sowie «Arbeiten». Ein Beispiel: Beim Verkehr soll mit dem Schwerpunkt «unterwegs sein» unter anderem das Mobilitätsmanagement von Unternehmen und der öffentlichen Hand gestärkt werden. Das kann bedeuten, dass der Kanton Unternehmen beim Aufbau und der Umsetzung eines Mobilitätsmanagements unterstützt, etwa durch Pflichtenhefte und Qualitätssicherung. Dadurch soll das Verkehrsaufkommen durch Arbeits- und Kundenverkehr sowie Dienstfahrten vermindert werden. Nebst der Abnahme des Energiebedarfs und des CO2-Ausstosses wird auch die Attraktivität des Unternehmens und der Standortgemeinde gestärkt.
Evolution statt Revolution
Viele Massnahmen sind schon länger bekannt, technisch ausgereift und wirtschaftlich interessant. Die Herausforderung besteht darin, diese bekannt zu machen und die Leute dafür zu gewinnen, sie umzusetzen. Die Massnahmen wurden im Austausch mit den Anspruchs- und Interessensgruppen erarbeitet. Dazu gehören beispielsweise Vertretungen der Gemeinden, Energieversorger, Umweltorganisationen sowie Industrie- und Gewerbeverbände. Die Massnahmen bauen stark auf Freiwilligkeit, Solidarität und Kooperation auf. Dieser Ansatz ist möglich, weil in der Bevölkerung die Bereitschaft und das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer aktiven Energie- und Klimapolitik vorhanden sind. Diese zeigte eine repräsentative Umfrage bei St.Galler Hauseigentümer*innen.
Verhaltensökonomie unterstützt bisherige Massnahmen
Bei der Erarbeitung und der Umsetzung der Massnahmen des Energiekonzeptes wurden verhaltensökonomische Prinzipien angewendet. Damit soll bei der Bevölkerung das Bewusstsein gefördert werden, dass der Beitrag des Einzelnen wichtig ist und unerlässlich, um die Ziele des Energiekonzeptes zu erreichen. Die Umfrage zeigte, dass Verhalten und Entscheide häufig von Annahmen geprägt sind. Diese stimmen nicht immer mit der Realität überein. So sind zum Beispiel die tatsächlichen Kosten für erneuerbare Heizungssysteme über die Lebensdauer betrachtet nicht höher als für fossile. Hier wird die Annahme durch die höheren Anschaffungskosten für erneuerbare Heizungssysteme dominiert. Solche verhaltensökonomische Erkenntnisse erlauben die Entwicklung von Massnahmen, die zusätzlich zu Informationen und finanziellen Anreize eingesetzt werden können, wenn diese nicht die beabsichtige Wirkung zeigen oder nicht anwendbar sind. Bei diesem Beispiel können mit Information und Beratung Grundlagen vermittelt werden. Damit treten Fakten an die Stelle von Annahmen, die Entscheidungen und schliesslich das Verhalten prägen werden.
Nachtragskredit gewährleistet die Finanzierung
Die Massnahmen des Energiekonzepts 2021–2030 sind breit aufgestellt und werden intensiv vorangetrieben. Dadurch steigt der Finanzbedarf im Vergleich zum Aufgaben- und Finanzplan 2021–2023. Für die Finanzierung der Energieförderung enthält das Budget 2021 bereits einen Sonderkredit im Umfang von 25 Millionen Franken als gebundene Ausgabe für die Jahre 2021 bis 2025. Ergänzend wird nun dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf für einen Kantonsratsbeschluss für einen Nachtragskredit zum Sonderkredit im Umfang von 17,2 Millionen Franken zugeleitet. Der kantonale Förderkredit für die Jahre 2021 bis 2025 beläuft sich damit auf 42,2 Millionen Franken. Beim Einsatz dieser kantonalen Mittel kann zusätzlich mit Globalbeiträgen des Bundes in der Höhe von etwa 105 Millionen Franken gerechnet werden.
Pariser Klimaziele und kantonale Vorstösse
Grundlage für die Klima- und Energiepolitik des Kantons St.Gallen ist die Anerkennung des Übereinkommens von Paris durch den Kantonsrat am 13. Juni 2019. Mit dem Energiekonzept 2021–2030 werden zudem auch die Inhalte zahlreicher kantonaler politischer Vorstösse der letzten Jahre aufgenommen.
Weitere Infos zur Kantonalen Energiepolitik finden Sie hier.