Münzen in einer Dose

Die Förderprogramme Neckertal, Oberhelfenschwil und Obertoggenburg verlaufen so erfolgreich, dass die geplanten Beiträge 2020 bereits vergeben sind. Während Oberhelfenschwil weitere Mittel aus dem gesamten Förderkredit bereitstellt, gibt es bei den anderen Gemeinden eine Warteliste.

Die Auswertung zeigt ein erfreuliches Bild. Bereits Mitte Jahr wurden in der Gemeinde Neckertal sowie in den Obertoggenburger Gemeinden Ebnat-Kappel, Nesslau und Wildhaus-Alt St. Johann 70 Fördergesuche zugesichert – verglichen mit den total 109 Gesuchen im Jahr 2019 eine beeindruckende Nachfrage. Sie hat zur Folge hat, dass die Fördergelder 2020 bereits ausgeschöpft sind. Nun gibt es für die Förderprogramme Obertoggenburg und Neckertal eine Warteliste. Die Gemeinden planen im Herbst, über die weitere Finanzierung zu entscheiden.

Auch in Oberhelfenschwil, wo das Förderprogramm seit Januar läuft, erweist es sich als Erfolg. Nach Ausschöpfung der Fördertranche 2020 stellte der Gemeinderat weitere Mittel aus dem gesamten Förderkredit zur Verfügung. Da er den Gesamtkredit für die dreijährige Dauer der Förderung nicht überziehen kann, wird er mit dem Budget 2022 entscheiden, ob er eine Verlängerung und zusätzliche Fördermittel beantragt.

Die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil hat ihr Förderprogramm im Mai gestartet und befindet sich mit 12 Gesuchen ebenso auf Erfolgskurs.

Bei allen Förderprogrammen erzielten Photovoltaikanlagen die grösste Nachfrage nach Fördergeldern, gefolgt von Solarstrombatterien in Bütschwil-Ganterschwil, Neckertal und Oberhelfenschwil sowie vom Heizungsersatz durch Wärmepumpen im Obertoggenburg (keine Förderung von Solarstrombatterie).
Das grosse Interesse belegt, dass die Förderung für Hausbesitzer*innen ein Anreiz ist, Projekte schneller umzusetzen. Damit tragen sie zur regionalen Wertschöpfung bei, steigern die Nutzung erneuerbarer Energien und reduzieren die CO2-Emissionen.

Eine aktuelle Übersicht zu den Förderprogrammen finden Sie hier.

Luftaufnahme von Dorf Wattwil

Wattwil lanciert auf den 1. September 2020 ein kommunales Förderprogramm (siehe Flyer). Damit will die Gemeinde Hauseigentümer*innen einen Anreiz bieten, in Massnahmen der Energieeffizienz und in Solarenergie zu investieren – ganz im Sinne der energiepolitischen Ausrichtung als Energiestadt.

Ersetzen Hauseigentümer*innen in Wattwil die alte Öl-, Gas-, Elektro- oder Holzheizung durch eine Wärmepumpe, einen Anschluss an die Fernwärme oder eine neue Holzfeuerung mit Qualitätssiegel, so unterstützt sie die Gemeinde mit einem Förderbeitrag. Der finanzielle Zustupf ist erheblich. Das zeigt das Beispiel einer Erdsonden-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus.
Neben dem kantonalen Beitrag von 6 000 Franken, spricht die Gemeinde zusätzlich 3 000 Franken. Der Förderbeitrag von insgesamt 9 000 Franken trägt dazu bei, dass die Wärmepumpe über die Lebensdauer von gut 20 Jahren gerechnet kostengünstiger als eine neue Öl- oder Gasheizung ist. Denn für einen echten Kostenvergleich gilt es, die Investitions- und die Betriebskosten zu berücksichtigen.

Doppelter Vorteil

Ebenso profitieren Liegenschaftsbesitzer*innen, die auf eigenen Solarstrom setzen. Die Gemeinde spricht sowohl einen Beitrag an eine Photovoltaikanlage als auch an die Installation einer Solarstrombatterie – für die Hausbesitzer*innen ein doppelter Gewinn: Sie können ihre Investitionskosten reduzieren und mehr eigenen Strom selber nutzen. Denn dank der Batterie steht dieser auch am Abend oder in der Nacht zur Verfügung.

Beim Potenzial ansetzen

Die Förderung fokussiert sich auf Bereiche, die grosse Wirkung versprechen. Einerseits erfolgte der Bau von rund 90 % der Gebäude in Wattwil vor der Jahrtausendwende, so dass bei vielen Liegenschaften der Heizungsersatz ansteht. In dieser Situation kann die Förderung den Ausschlag geben, auf erneuerbare Heizungssysteme umzusteigen. Andererseits ist das Potenzial für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien erst zu gut einem Drittel ausgeschöpft. Auch hier können die Förderbeiträge den Anreiz zur Umsetzung von Massnahmen im Sinne einer nachhaltigen kommunalen Energie- und Klimapolitik bieten.

Der Gemeinderat hat das Förderprogramm auf vier Jahre ausgelegt. Die Finanzierung erfolgt über einen Fonds. Die Bürgerversammlung von Wattwil hat zugestimmt, diesen mit einem Startkapital von 170 000 Franken zu äufnen. Aufgrund erster Erfahrungen mit der Nachfrage nach Fördergeldern wird die weitere Finanzierung in die Wege geleitet.
Für die Abwicklung der Gesuche ist die Energieagentur St. Gallen GmbH verantwortlich. Die Details zu Förderbedingungen und -beiträgen sind zu finden unter: energieagentur-sg.ch

Auf der Webseite im «e-förderportal» können die Fördergesuche, immer vor Baubeginn, elektronisch eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie in Flyer oder unter wattwil.ch

CO2 mit Kreide auf Wandtafel

Das Energiekonzept 2021–2030 legt Ziele und Massnahmen fest, um den CO2-Ausstoss weiter zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und den Zuwachs des Strombedarfs zu bremsen. Zudem sollen erneuerbare Energien in der Energieversorgung eine tragende Rolle übernehmen und verstärkt zugebaut werden. Die Regierung hat das Konzept verabschiedet und dem Kantonsrat für die weitere Behandlung zugeleitet.

Mit dem Energiekonzept 2021–2030 sollen die CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 halbiert werden. Das heisst, dass im Jahr 2030 im Kanton St.Gallen noch höchstens 1,65 Millionen Tonnen CO2 ausgestossen werden. Zudem sollen mindestens 1’100 GWh neue erneuerbare Energien zugebaut werden. Damit wird eine Produktion von mindestens 3’100 GWh im Jahr 2030 erreicht. Durch den verringerten Verbrauch von Treib- und Brennstoffen, sowie weniger Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser, können die St.Galler Privathaushalte jedes Jahr zwischen 300 und 400 Millionen Franken sparen.

Massnahmen wirken vielfältig

Die Massnahmen für eine effiziente Energie- und Klimapolitik konzentrieren sich auf den Verkehr, die Gebäude und die Wirtschaft. Die Massnahmen gliedern sich in fünf Schwerpunkte: «Stadt, Gemeinde, Energieversorger», «Quartiere und Areale», «im und ums Haus», «unterwegs sein» sowie «Arbeiten». Ein Beispiel: Beim Verkehr soll mit dem Schwerpunkt «unterwegs sein» unter anderem das Mobilitätsmanagement von Unternehmen und der öffentlichen Hand gestärkt werden. Das kann bedeuten, dass der Kanton Unternehmen beim Aufbau und der Umsetzung eines Mobilitätsmanagements unterstützt, etwa durch Pflichtenhefte und Qualitätssicherung. Dadurch soll das Verkehrsaufkommen durch Arbeits- und Kundenverkehr sowie Dienstfahrten vermindert werden. Nebst der Abnahme des Energiebedarfs und des CO2-Ausstosses wird auch die Attraktivität des Unternehmens und der Standortgemeinde gestärkt.

Evolution statt Revolution

Viele Massnahmen sind schon länger bekannt, technisch ausgereift und wirtschaftlich interessant. Die Herausforderung besteht darin, diese bekannt zu machen und die Leute dafür zu gewinnen, sie umzusetzen. Die Massnahmen wurden im Austausch mit den Anspruchs- und Interessensgruppen erarbeitet. Dazu gehören beispielsweise Vertretungen der Gemeinden, Energieversorger, Umweltorganisationen sowie Industrie- und Gewerbeverbände. Die Massnahmen bauen stark auf Freiwilligkeit, Solidarität und Kooperation auf. Dieser Ansatz ist möglich, weil in der Bevölkerung die Bereitschaft und das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer aktiven Energie- und Klimapolitik vorhanden sind. Diese zeigte eine repräsentative Umfrage bei St.Galler Hauseigentümer*innen.

Verhaltensökonomie unterstützt bisherige Massnahmen

Bei der Erarbeitung und der Umsetzung der Massnahmen des Energiekonzeptes wurden verhaltensökonomische Prinzipien angewendet. Damit soll bei der Bevölkerung das Bewusstsein gefördert werden, dass der Beitrag des Einzelnen wichtig ist und unerlässlich, um die Ziele des Energiekonzeptes zu erreichen. Die Umfrage zeigte, dass Verhalten und Entscheide häufig von Annahmen geprägt sind. Diese stimmen nicht immer mit der Realität überein. So sind zum Beispiel die tatsächlichen Kosten für erneuerbare Heizungssysteme über die Lebensdauer betrachtet nicht höher als für fossile. Hier wird die Annahme durch die höheren Anschaffungskosten für erneuerbare Heizungssysteme dominiert. Solche verhaltensökonomische Erkenntnisse erlauben die Entwicklung von Massnahmen, die zusätzlich zu Informationen und finanziellen Anreize eingesetzt werden können, wenn diese nicht die beabsichtige Wirkung zeigen oder nicht anwendbar sind. Bei diesem Beispiel können mit Information und Beratung Grundlagen vermittelt werden. Damit treten Fakten an die Stelle von Annahmen, die Entscheidungen und schliesslich das Verhalten prägen werden.

Nachtragskredit gewährleistet die Finanzierung

Die Massnahmen des Energiekonzepts 2021–2030 sind breit aufgestellt und werden intensiv vorangetrieben. Dadurch steigt der Finanzbedarf im Vergleich zum Aufgaben- und Finanzplan 2021–2023. Für die Finanzierung der Energieförderung enthält das Budget 2021 bereits einen Sonderkredit im Umfang von 25 Millionen Franken als gebundene Ausgabe für die Jahre 2021 bis 2025. Ergänzend wird nun dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf für einen Kantonsratsbeschluss für einen Nachtragskredit zum Sonderkredit im Umfang von 17,2 Millionen Franken zugeleitet. Der kantonale Förderkredit für die Jahre 2021 bis 2025 beläuft sich damit auf 42,2 Millionen Franken. Beim Einsatz dieser kantonalen Mittel kann zusätzlich mit Globalbeiträgen des Bundes in der Höhe von etwa 105 Millionen Franken gerechnet werden.

Pariser Klimaziele und kantonale Vorstösse

Grundlage für die Klima- und Energiepolitik des Kantons St.Gallen ist die Anerkennung des Übereinkommens von Paris durch den Kantonsrat am 13. Juni 2019. Mit dem Energiekonzept 2021–2030 werden zudem auch die Inhalte zahlreicher kantonaler politischer Vorstösse der letzten Jahre aufgenommen.

Weitere Infos zur Kantonalen Energiepolitik finden Sie hier.