Energieförderprogramm in Lichtensteig
Die Gemeinde Lichtensteig lanciert am 1. Januar 2022 ein kommunales Energieförderprogramm. Dabei profitieren Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von grosszügigen Beiträgen beim Heizungsersatz, bei Wärmedämmungen und der Erzeugung von Solarstrom und Wärme. Ziel des Förderprogramms ist die Erhöhung der Eigenproduktion von Strom und Wärme und die Reduzierung des CO2-Ausstosses in der Gemeinde. Am Dienstagabend wurde die Bevölkerung entsprechend informiert.
Mathias Müller begrüsste vergangenen Dienstag, 2. November 2021, die interessierten Lichtensteigerinnen und Lichtensteiger und stellte gemeinsam mit der Energiekommission Lichtensteig, der Energieagentur St. Gallen und energietal toggenburg das neue Förderprogramm vor. Es wurde aufgezeigt, was die Gemeinde Lichtensteig in den letzen Jahren im Bereich der Energie und Umwelt bereits erreicht hat und wo das Toggenburg und insbesondere die Gemeinde Lichtensteig bezüglich der Energieentwicklung steht. Im Fokus stand am Informationsabend aber das neue Energieförderprogramm, dessen Abwicklung und die Fragen aus der Bevölkerung.
Heizungsersatz, Nutzung der Sonnenenergie und Wärmedämmung
Den Ersatz der Elektro-, Gas- oder Ölheizung oder alten Holzfeuerung durch eine neue Holzfeuerung mit dem Qualitätssiegel Holzenergie Schweiz unterstützt die Gemeinde ab dem 1. Januar 2022 pauschal mit 3’000 Franken. Der Ersatz mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe wird pauschal mit 1’000 Franken unterstützt, Sole-Wasser und Wasser-Wasser- Wärmepumpe pauschal mit 3’000 Franken. Der Anschluss an einen Wärmeverbund, welcher überwiegend mit erneuerbarer Energie betrieben wird, wird für Einfamilienhäuser mit 2’500 Franken und für Mehrfamilienhäuser oder Nichtwohnbauten mit 3’500 Franken unterstützt.
Neue Photovoltaik-Aufdachanlagen werden mit 200 Franken pro Kilowatt und Indachanlagen mit 400 Franken pro Kilowatt unterstützt. Der maximale Förderbeitrag beträgt bei Aufdachanlagen 2’000 Franken und bei Indachanlagen 4’000 Franken. Weiter werden Beiträge für Sonnenkollektoranlagen ausgerichtet, dies bis zu einem Maximalbetrag von 6’000 Franken.
Wärmedämmungen von Einzelbauteilen werden mit CHF 20.-/m² Dämmfläche unterstützt. Der Maximalbeitrag beträgt bei Einfamilienhäuser 1’500 Franken und bei Mehrfamilienhäusern 3’000 Franken.
Förderantrag einreichen
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in der Gemeinde Lichtensteig können den Förderantrag ab dem 1. Januar 2022 elektronisch ausfüllen und unter http://efoerderportal.sg.ch einreichen. Dieser wird von der Energieagentur St. Gallen GmbH beurteilt und bewilligt, sofern das Projekt die Förderkriterien erfüllt und der Antrag vor Baubeginn eingereicht wurde.
Förderprogramme in der Region Toggenburg
Die Gemeinde Lichtensteig ist bereits die zehnte von insgesamt zwölf Toggenburger Gemeinden, welche ein kommunales Förderprogramm anbieten. Ausserdem profitieren alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lichtensteig von den kostenlosen Beratungsangeboten von energietal toggenburg. Weitere Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie hier.