Förderung von Ladestationen

Seit dem 1. Januar 2022 ist das neue Förderprogramm Energie 2021–2025 in Kraft. Das kantonale Programm zur finanziellen Unterstützung von erneuerbaren Energien beinhaltet nun erstmals auch die Förderung von Ladestationen mit Lastmanagement in bestehenden Bauten.

Der Kanton St. Gallen gab im «Nachtrag zum Förderungsprogramm Energie 2021–2025» bekannt, dass ab sofort auch Infrastrukturanlagen mit Lastmanagement zum elektrischen Laden von Elektrofahrzeugen gefördert werden. Beantragen kann die Fördergelder, wer die Installation von mindestens vier Ladestationen in nicht öffentlichen Einstellhallen von bestehenden Bauten plant. Bei gemischtem Nutzen (Wohnen/Nichtwohnen) ist zu beachten, dass die Nutzfläche Wohnen nicht weniger als 30 Prozent betragen darf.

Grosszügige Beiträge

Mit einem Maximalbeitrag von 25 000 Franken – nicht mehr als 35 Prozent der Investitionskosten – wird das Einrichten der Anschlussleitungen mit 300 Franken für jeden eingerichteten Parkplatz gefördert. Auch bei der Installation von mindestens vier betriebsbereiten Ladestationen wird der Kauf mit 800 Franken je Parkplatz grosszügig unterstützt.

Weitere Informationen zu den kantonalen Fördermassnahmen finden Sie hier.