Toggenburger Churfirsten im Herbst

Gut aufgestellt für das neue CO2-Gesetz

Toggenburger Churfirsten im Herbst

Die Schweiz will mit dem CO2-Gesetz den Ausstoss der Treibhausgase bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Damit leistet sie einen wichtigen Beitrag, ihre Verpflichtungen gemäss Pariser Klimaabkommen wahrzunehmen und den Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken.

Das energietal toggenburg, getragen von allen zwölf Gemeinden, kennt seit der Gründung des Fördervereins 2009 ein vergleichbares Ziel: Bis 2034 soll alle im Tal gebrauchte Energie aus einheimischen, CO2-neutralen Ressourcen stammen. Mit seiner fortschrittlichen Energieproduktion und den verschiedenen Beratungs- und Sensibilisierungsangeboten verfügt das Toggenburg über gute Voraussetzungen für die Umsetzung des CO2-Gesetzes.

Erneuerbar heizen als Ziel

Neubauten beispielsweise sollen nach dem neuem Gesetz für Heizung und Warmwasser keine CO2-Emissionen mehr ausstossen. Das entspricht dem Stand der Technik, da die Mehrheit neuer Gebäude über ein Heizsystem mit erneuerbaren Energien verfügt. Bei bestehenden Bauten gilt dann eine Obergrenze für die CO2-Emmissionen, wenn eine alte Heizung ersetzt werden muss. Als Anreiz für den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen dient die heutige CO2-Lenkungsabgabe auf fossile Brennstoffe und deren schrittweise Erhöhung bis 2030. Zwei Drittel der Abgaben erhalten Privatpersonen und Unternehmen zurückerstattet. Ein Drittel fliesst in den Klimafonds, um unter anderem das Gebäudeprogramm weiterzuführen. Dieses unterstützt Hauseigentümer*innen über die kantonale Förderung bei Sanierungsmassnahmen und beim Heizungsersatz.
In den Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Ebnat-Kappel, Mosnang, Neckertal, Nesslau, Oberhelfenschwil, Wattwil und Wildhaus-Alt St. Johann kommen noch die kommunalen Förderbeiträge hinzu. Wie der Umstieg auf ein erneuerbares Heizsystem gelingt, zeigt die Impulsberatung erneuerbar heizen. Sie ist im Toggenburg und im ganzen Kanton St. Gallen kostenlos.

Klimafreundliche Angebote

Auch bei der Mobilität ist die Reduktion der CO2-Emissionen notwendig. Dazu soll beispielsweise der heutige CO2-Zielwert für neue Personen- und Lieferwagen verschärft und erstmals auch einer für den Schwerverkehr eingeführt werden. Gleichzeitig fördert das Gesetz die Elektromobilität und unterstützt beispielsweise den Ausbau der Ladeinfrastruktur. Im Toggenburg entspricht die breite Auswahl an umweltfreundlicher Fahrzeuge dieser Ausrichtung. Die meisten der zwölf Gemeinden bieten den Elektro-Sponti-Car, das Transportfahrrad «carvelo2go» oder ein E-Bike der Bevölkerung zur Benützung an. Ebenso erhöhen die lokalen Garagisten ihr Angebot an elektrischen und hybriden Fahrzeugen.

Für die Verwendung des Klimafonds – auch durch die neue Flugticketabgabe gespiesen – sind zwei weitere Zwecke vorgesehen. Einerseits fliesst Geld in innovative Unternehmen, um den Werk- und Forschungsplatz Schweiz zu stärken. Anderseits unterstützt der Fonds Bergregionen, Städte und Gemeinden bei Massnahmen zur Bewältigung des Klimawandels. Das könnten Chancen für das Toggenburg sein.

Details zum neuen CO2-Gesetz, über das am 13. Juni 2021 abgestimmt wird: www.uvek.admin.ch