Interessenten bei einer Informationsveranstaltung zur PV-Aktion

Die PV-Aktion Toggenburg ist äusserst erfolgreich gestartet. In Wattwil und Kirchberg haben vergangene Woche rund 180 Interessierte unsere Informationsveranstaltungen besucht und sich mit den Installationspartnern über eine mögliche Anlage zum Spezialpreis von 15`000 Franken austauschen können.

Mit der Photovoltaik-Aktion (PV) profitieren Ein- und Zweifamilienhausbesitzer*innen im Toggenburg von einem einmaligen Angebot. Das Paket umfasst sämtliche Dienstleistungen für die Installation der eigenen Solarstromanlage – von der ersten Beratungsminute bis hin zur ersten Kilowattstunde (kWh) Strom, die auf dem Dach fliesst. Damit entfällt der aufwändige Vergleich zwischen verschiedenen Offerten sowie die Koordination der ausführenden Unternehmen. Die acht Installationsfirmen, die sich als Partner an der Aktion beteiligen, sorgen für alle Arbeiten aus einer Hand und sind auch zuständig für die Einreichung der Fördergesuche.

Kaum Aufwand – äusserst attraktiver Preis

Gemeinsam mit der Energieagentur St. Gallen GmbH, haben sich die Installateure auf einen Fixpreis für Anlagen zwischen 5 und 10 kW-Peak Leistung festgelegt. Eine 5 kW-Peak Anlage kostet 15`000 Franken und jedes weitere kW-Peak installieren die Partner für zusätzlich 1’600 Franken. Für die einzelnen Bestandteile der Anlage, insbesondere die PV-Module und den Wechselrichter, sind Qualitätsstandards, Herkunft und Leistungsgarantien definiert.

Dank Unterstützungsgelder reduziert sich der Anlagepreis von 15`000 Franken nochmals. Hausbesitzer*innen können einerseits 2’700 Franken Eimalvergütung des Bundes abziehen. Andererseits profitieren die Bewohner*innen in den Obertoggenburger Gemeinden Ebnat-Kappel, Nesslau und Wildhaus-Alt St. Johann sowie in Bütschwil-Ganterschwil, Neckertal, Oberhelfenschwil und neu auch in Wattwil von kommunalen Fördergeldern. Diese umfassen beispielsweise in Wattwil zusätzlich 300 Franken pro kW-Peak, so dass die Anlage noch 10`800 Franken kostet. Werden auch noch die Steuerabzüge beachtet, bleibt ein Preis von unter 10`000 Franken. Umgerechnet auf die Betriebsdauer der Anlage von 20 Jahren ergibt sich so der äusserst attraktive Stromproduktionspreis von rund 13 Rappen pro kWh.

Grösse für das Einfamilienhaus

Das Angebot orientiert sich am durchschnittlichen Stromverbrauch eines Einfamilienhauses, der bei rund 4’500 kWh liegt (ohne Wärmepumpe). Eine 5 kW-Peak- Anlage umfasst eine Fläche von 30 m2 und produziert rund 5’000 kWh und deckt gut den Verbrauch im Einfamilienhaus ab.

Um von der PV-Aktion zu profitieren müssen sich interessierte Ein- und Zweifamilienhauseigentümer*innen nur bis zum 4. Dezember 2020 an den Installationspartner ihrer Wahl wenden. Dieser beurteilt die Situation vor Ort, kontrolliert, ob kleine Zusatzaufwände hinzukommen, arbeitet das Angebot aus und setzt die Anlage bis spätestens Ende August 2021 in Betrieb. Einem eigentlichen PV-Boom im Toggenburg steht also nichts mehr im Wege.

Wer die Veranstaltung in Wattwil oder Kirchberg nicht besuchen konnte, kann gerne die Videoaufzeichnung nachschauen. Zusätzlich zum Video sind dort auch alle weiteren Informationen sowie Bedingungen zur Aktion zu finden.

Breite Zusammenarbeit

Bei der Aktion handelt es sich um ein gemeinsames Angebot von energietal toggenburg und der Energieagentur St. Gallen GmbH, welches alle zwölf Toggenburger Gemeinden sowie das Bundesprogramm EnergieSchweiz unterstützen. Den wichtigsten Teil übernehmen mit der Umsetzung der Aktion die regionalen Partner. Es sind dies AWS Solar AG, A. Huser Planung+Holzbau GmbH, Elektro Schönenberger AG, Elektro Widmer AG, Heizplan AG, Lippuner Energie- und Metallbautechnik AG, psp energietechnik AG und die St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerk AG.

Münzen in einer Dose

Die Förderprogramme Neckertal, Oberhelfenschwil und Obertoggenburg verlaufen so erfolgreich, dass die geplanten Beiträge 2020 bereits vergeben sind. Während Oberhelfenschwil weitere Mittel aus dem gesamten Förderkredit bereitstellt, gibt es bei den anderen Gemeinden eine Warteliste.

Die Auswertung zeigt ein erfreuliches Bild. Bereits Mitte Jahr wurden in der Gemeinde Neckertal sowie in den Obertoggenburger Gemeinden Ebnat-Kappel, Nesslau und Wildhaus-Alt St. Johann 70 Fördergesuche zugesichert – verglichen mit den total 109 Gesuchen im Jahr 2019 eine beeindruckende Nachfrage. Sie hat zur Folge hat, dass die Fördergelder 2020 bereits ausgeschöpft sind. Nun gibt es für die Förderprogramme Obertoggenburg und Neckertal eine Warteliste. Die Gemeinden planen im Herbst, über die weitere Finanzierung zu entscheiden.

Auch in Oberhelfenschwil, wo das Förderprogramm seit Januar läuft, erweist es sich als Erfolg. Nach Ausschöpfung der Fördertranche 2020 stellte der Gemeinderat weitere Mittel aus dem gesamten Förderkredit zur Verfügung. Da er den Gesamtkredit für die dreijährige Dauer der Förderung nicht überziehen kann, wird er mit dem Budget 2022 entscheiden, ob er eine Verlängerung und zusätzliche Fördermittel beantragt.

Die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil hat ihr Förderprogramm im Mai gestartet und befindet sich mit 12 Gesuchen ebenso auf Erfolgskurs.

Bei allen Förderprogrammen erzielten Photovoltaikanlagen die grösste Nachfrage nach Fördergeldern, gefolgt von Solarstrombatterien in Bütschwil-Ganterschwil, Neckertal und Oberhelfenschwil sowie vom Heizungsersatz durch Wärmepumpen im Obertoggenburg (keine Förderung von Solarstrombatterie).
Das grosse Interesse belegt, dass die Förderung für Hausbesitzer*innen ein Anreiz ist, Projekte schneller umzusetzen. Damit tragen sie zur regionalen Wertschöpfung bei, steigern die Nutzung erneuerbarer Energien und reduzieren die CO2-Emissionen.

Eine aktuelle Übersicht zu den Förderprogrammen finden Sie hier.

Luftaufnahme von Dorf Wattwil

Wattwil lanciert auf den 1. September 2020 ein kommunales Förderprogramm (siehe Flyer). Damit will die Gemeinde Hauseigentümer*innen einen Anreiz bieten, in Massnahmen der Energieeffizienz und in Solarenergie zu investieren – ganz im Sinne der energiepolitischen Ausrichtung als Energiestadt.

Ersetzen Hauseigentümer*innen in Wattwil die alte Öl-, Gas-, Elektro- oder Holzheizung durch eine Wärmepumpe, einen Anschluss an die Fernwärme oder eine neue Holzfeuerung mit Qualitätssiegel, so unterstützt sie die Gemeinde mit einem Förderbeitrag. Der finanzielle Zustupf ist erheblich. Das zeigt das Beispiel einer Erdsonden-Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus.
Neben dem kantonalen Beitrag von 6 000 Franken, spricht die Gemeinde zusätzlich 3 000 Franken. Der Förderbeitrag von insgesamt 9 000 Franken trägt dazu bei, dass die Wärmepumpe über die Lebensdauer von gut 20 Jahren gerechnet kostengünstiger als eine neue Öl- oder Gasheizung ist. Denn für einen echten Kostenvergleich gilt es, die Investitions- und die Betriebskosten zu berücksichtigen.

Doppelter Vorteil

Ebenso profitieren Liegenschaftsbesitzer*innen, die auf eigenen Solarstrom setzen. Die Gemeinde spricht sowohl einen Beitrag an eine Photovoltaikanlage als auch an die Installation einer Solarstrombatterie – für die Hausbesitzer*innen ein doppelter Gewinn: Sie können ihre Investitionskosten reduzieren und mehr eigenen Strom selber nutzen. Denn dank der Batterie steht dieser auch am Abend oder in der Nacht zur Verfügung.

Beim Potenzial ansetzen

Die Förderung fokussiert sich auf Bereiche, die grosse Wirkung versprechen. Einerseits erfolgte der Bau von rund 90 % der Gebäude in Wattwil vor der Jahrtausendwende, so dass bei vielen Liegenschaften der Heizungsersatz ansteht. In dieser Situation kann die Förderung den Ausschlag geben, auf erneuerbare Heizungssysteme umzusteigen. Andererseits ist das Potenzial für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien erst zu gut einem Drittel ausgeschöpft. Auch hier können die Förderbeiträge den Anreiz zur Umsetzung von Massnahmen im Sinne einer nachhaltigen kommunalen Energie- und Klimapolitik bieten.

Der Gemeinderat hat das Förderprogramm auf vier Jahre ausgelegt. Die Finanzierung erfolgt über einen Fonds. Die Bürgerversammlung von Wattwil hat zugestimmt, diesen mit einem Startkapital von 170 000 Franken zu äufnen. Aufgrund erster Erfahrungen mit der Nachfrage nach Fördergeldern wird die weitere Finanzierung in die Wege geleitet.
Für die Abwicklung der Gesuche ist die Energieagentur St. Gallen GmbH verantwortlich. Die Details zu Förderbedingungen und -beiträgen sind zu finden unter: energieagentur-sg.ch

Auf der Webseite im «e-förderportal» können die Fördergesuche, immer vor Baubeginn, elektronisch eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie in Flyer oder unter wattwil.ch

CO2 mit Kreide auf Wandtafel

Das Energiekonzept 2021–2030 legt Ziele und Massnahmen fest, um den CO2-Ausstoss weiter zu senken, die Energieeffizienz zu erhöhen und den Zuwachs des Strombedarfs zu bremsen. Zudem sollen erneuerbare Energien in der Energieversorgung eine tragende Rolle übernehmen und verstärkt zugebaut werden. Die Regierung hat das Konzept verabschiedet und dem Kantonsrat für die weitere Behandlung zugeleitet.

Mit dem Energiekonzept 2021–2030 sollen die CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 halbiert werden. Das heisst, dass im Jahr 2030 im Kanton St.Gallen noch höchstens 1,65 Millionen Tonnen CO2 ausgestossen werden. Zudem sollen mindestens 1’100 GWh neue erneuerbare Energien zugebaut werden. Damit wird eine Produktion von mindestens 3’100 GWh im Jahr 2030 erreicht. Durch den verringerten Verbrauch von Treib- und Brennstoffen, sowie weniger Kosten für die Aufbereitung von Warmwasser, können die St.Galler Privathaushalte jedes Jahr zwischen 300 und 400 Millionen Franken sparen.

Massnahmen wirken vielfältig

Die Massnahmen für eine effiziente Energie- und Klimapolitik konzentrieren sich auf den Verkehr, die Gebäude und die Wirtschaft. Die Massnahmen gliedern sich in fünf Schwerpunkte: «Stadt, Gemeinde, Energieversorger», «Quartiere und Areale», «im und ums Haus», «unterwegs sein» sowie «Arbeiten». Ein Beispiel: Beim Verkehr soll mit dem Schwerpunkt «unterwegs sein» unter anderem das Mobilitätsmanagement von Unternehmen und der öffentlichen Hand gestärkt werden. Das kann bedeuten, dass der Kanton Unternehmen beim Aufbau und der Umsetzung eines Mobilitätsmanagements unterstützt, etwa durch Pflichtenhefte und Qualitätssicherung. Dadurch soll das Verkehrsaufkommen durch Arbeits- und Kundenverkehr sowie Dienstfahrten vermindert werden. Nebst der Abnahme des Energiebedarfs und des CO2-Ausstosses wird auch die Attraktivität des Unternehmens und der Standortgemeinde gestärkt.

Evolution statt Revolution

Viele Massnahmen sind schon länger bekannt, technisch ausgereift und wirtschaftlich interessant. Die Herausforderung besteht darin, diese bekannt zu machen und die Leute dafür zu gewinnen, sie umzusetzen. Die Massnahmen wurden im Austausch mit den Anspruchs- und Interessensgruppen erarbeitet. Dazu gehören beispielsweise Vertretungen der Gemeinden, Energieversorger, Umweltorganisationen sowie Industrie- und Gewerbeverbände. Die Massnahmen bauen stark auf Freiwilligkeit, Solidarität und Kooperation auf. Dieser Ansatz ist möglich, weil in der Bevölkerung die Bereitschaft und das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer aktiven Energie- und Klimapolitik vorhanden sind. Diese zeigte eine repräsentative Umfrage bei St.Galler Hauseigentümer*innen.

Verhaltensökonomie unterstützt bisherige Massnahmen

Bei der Erarbeitung und der Umsetzung der Massnahmen des Energiekonzeptes wurden verhaltensökonomische Prinzipien angewendet. Damit soll bei der Bevölkerung das Bewusstsein gefördert werden, dass der Beitrag des Einzelnen wichtig ist und unerlässlich, um die Ziele des Energiekonzeptes zu erreichen. Die Umfrage zeigte, dass Verhalten und Entscheide häufig von Annahmen geprägt sind. Diese stimmen nicht immer mit der Realität überein. So sind zum Beispiel die tatsächlichen Kosten für erneuerbare Heizungssysteme über die Lebensdauer betrachtet nicht höher als für fossile. Hier wird die Annahme durch die höheren Anschaffungskosten für erneuerbare Heizungssysteme dominiert. Solche verhaltensökonomische Erkenntnisse erlauben die Entwicklung von Massnahmen, die zusätzlich zu Informationen und finanziellen Anreize eingesetzt werden können, wenn diese nicht die beabsichtige Wirkung zeigen oder nicht anwendbar sind. Bei diesem Beispiel können mit Information und Beratung Grundlagen vermittelt werden. Damit treten Fakten an die Stelle von Annahmen, die Entscheidungen und schliesslich das Verhalten prägen werden.

Nachtragskredit gewährleistet die Finanzierung

Die Massnahmen des Energiekonzepts 2021–2030 sind breit aufgestellt und werden intensiv vorangetrieben. Dadurch steigt der Finanzbedarf im Vergleich zum Aufgaben- und Finanzplan 2021–2023. Für die Finanzierung der Energieförderung enthält das Budget 2021 bereits einen Sonderkredit im Umfang von 25 Millionen Franken als gebundene Ausgabe für die Jahre 2021 bis 2025. Ergänzend wird nun dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf für einen Kantonsratsbeschluss für einen Nachtragskredit zum Sonderkredit im Umfang von 17,2 Millionen Franken zugeleitet. Der kantonale Förderkredit für die Jahre 2021 bis 2025 beläuft sich damit auf 42,2 Millionen Franken. Beim Einsatz dieser kantonalen Mittel kann zusätzlich mit Globalbeiträgen des Bundes in der Höhe von etwa 105 Millionen Franken gerechnet werden.

Pariser Klimaziele und kantonale Vorstösse

Grundlage für die Klima- und Energiepolitik des Kantons St.Gallen ist die Anerkennung des Übereinkommens von Paris durch den Kantonsrat am 13. Juni 2019. Mit dem Energiekonzept 2021–2030 werden zudem auch die Inhalte zahlreicher kantonaler politischer Vorstösse der letzten Jahre aufgenommen.

Weitere Infos zur Kantonalen Energiepolitik finden Sie hier.

Plakat mit Tatort Logo und Müll in der Wiese

Die Sensibilisierung für negative Folgen des Litterings auf Natur und Gesellschaft ist das Ziel von «Tatort Natur». Das neue Bildungsangebot, welches wir gemeinsam mit dem St. Galler Bauernverband und dem Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid erarbeiten, befindet sich bereits in der Pilotphase. Voraussichtlich 2021 steht das Bildungsangebot zur Verfügung.

Es ist nicht nur umweltbelastend und hässlich anzusehen, sondern auch gefährlich und nimmt im Sommer zu, wenn es die Menschen ins Freie zieht: das Littering. Der Begriff steht für achtloses Wegwerfen oder Liegenlassen von Abfall im öffentlichen Raum. Aludosen, Verpflegungsresten, Verpackungen oder leere Flaschen häufen sich entlang von Strassen, an Haltestellen oder Ufern von Gewässern.

Bildungsangebot «Tatort Natur»

«Abfall auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wird beispielsweise durch Mähmaschinen zerkleinert, gelangt über das Futter in die Mägen der Kühe und kann in extremen Fällen zum Tod eines Tieres führen», beschreibt der Geschäftsführer des St. Galler Bauernverbandes (SGBV), Andreas Widmer eine Gefahr des Litterings. Die gemeinsam mit dem SGBV und dem Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid entwickelte Anti-Littering-Kampagne «Tatort Natur» ist ein Bildungsangebot für Schulen der Oberstufe im Einzugsgebiet des ZAB und bietet gemäss Widmer eine gute Ergänzung zum langjährigen Engagement des Bauernverbandes im Thema Littering.
Er ist der Meinung, dass neue Konsumgewohnheiten und verändertes Essverhalten ein grösseres Abfallaufkommen zur Folge haben und das Littering begünstigen. «Auch wenn Abfalltrennung und Recycling in der Schweiz gut funktionieren, landet nach einem schnellen Mittagessen unterwegs die Verpackung oder die Getränkedose oft in der Natur, sei es aus Bequemlichkeit oder fehlendem Bewusstsein für die Auswirkungen», betont Widmer.

Littering sichtbar machen

Das Bewusstsein für negative Folgen des Liegenlassens von Abfall auf Gesellschaft und Natur wollen wir mit dem neuen Unterrichtsangebot wecken. Die Schüler*innen sollen einerseits Abfall als Ressource und den Wert der Wiederverwendung von Stoffen erkennen. Andererseits bilden die Auswirkungen des Litterings auf Umwelt, Landwirtschaft und Tierwohl theoretische Schwerpunkte des Unterrichts.
Dem Verbrechen an der Natur werden die Jugendlichen am Tatort selbst auf die Spur kommen, indem sie Abfall sammeln und sichtbar machen. Diese Visualisierung des Litterings soll ebenso der Sensibilisierung der Öffentlichkeit dienen.
Im Moment ist die Umsetzung der Anti-Littering Kampagne mit verschiedenen Pilotschulen in Planung. Nach einer anschliessenden Optimierung wird das Bildungsangebot «Tatort Natur» den Oberstufen voraussichtlich 2021 zur Verfügung stehen.

Duschbrause in Dusche

«Ihr Handgriff spart»: Mit dieser Aktion leisten Toggenburger Gemeinden einen Beitrag, den CO2-Ausstoss zu reduzieren. Die Haushaltungen können dabei zum Preis von 10 Franken eine Wohlfühl-Duschbrause bestellen, die den Wasser- und Ressourcenverbrauch um 50 % senkt.

Wenn wir uns unter die Dusche stellen, ist uns kaum bewusst, dass neben Wasser auch Energie aus der Leitung «fliesst». Viel Energie benötigt die Aufbereitung des warmen Wassers. Sie steht in den meisten Haushalten nach der Raumwärme an zweiter Stelle des Verbrauchs und benötigt beispielsweise mehr Energie als alle Lampen und elektrischen Geräte zusammen.

Gleicher Komfort

Wer eine Sparbrause einsetzt, senkt ohne Komforteinbusse den Wasserverbrauch um bis zu 50 %. Beim Energieverbrauch beträgt die Einsparung im durchschnittlichen Haushalt rund 800 kWh jährlich. Wird das Warmwasser mit Strom erzeugt, entspricht die Reduktion etwa dem fünffachen Stromverbrauch eines Kühlschranks der Effizienzklasse A+++. Erfolgt die Aufbereitung mit Gas oder Heizöl, lassen sich rund 200 kg CO2-Emissionen vermeiden. Ein weiterer angenehmer Nebeneffekt: Dank des geringeren Energie- und Wasserverbrauches bleiben jedes Jahr zwischen 50 und 300 Franken mehr in der Haushaltskasse.

Einfach und clever sparen

Neben der Stiftung KliK (Klimaschutz und CO2-Kompensation) unterstützen alle zwölf Toggenburger Gemeinden den Bezug von sparsamen Brausen finanziell. So profitiert die Bevölkerung im Toggenburg nicht nur von der Energie- und Wassereinsparung, sondern zusätzlich von einem attraktiven Preis. Im Rahmen der Aktion «Ihr Handgriff spart» kann pro Haushalt eine Duschbrause im Wert von 37 Franken zum Sparpreis von 10 Franken bezogen werden.
Die Aktion ermöglicht Hauseigentümer*innen und Mietern, einen persönlichen Beitrag zur Energiewende zu leisten. Dabei ist das Engagement für einmal nicht mit Verzicht verbunden, sondern clever und einfach: Sparbrause bestellen, in der Dusche mit einem Handgriff einsetzen und Gross und Klein spart Wasser sowie Energie und schont gleichzeitig die Umwelt.

Aktion bis Ende 2020

In den nächsten Tagen erhalten Haushalte im Toggenburg einen Informationsflyer mit Bestellkarte. In einem zweiten Schritt ist vorgesehen, Hotels und Heime über die Möglichkeit des vergünstigten Bezugs von Sparbrausen zu informieren. Die Aktion läuft zeitgleich auch in der Region Wil und dauert bis Ende 2020.

Sie haben noch keine Sparbrause? -> jetzt bestellen

Die detaillierten Förderbedingungen finden Sie hier.

Cargo-Bike vor einem Schaufenster

Sie planen für die Sommerferien Ausflüge im Toggenburg mit Ihren Kindern? Wäre das Cargo-Bike nicht eine umweltfreundliche «Reise-Variante» für Touren in der Region? Das Elektrovelo kann bis zu 100 Kilogramm Last aufnehmen und bietet dank Sitzplätzen mit Gurten Platz für zwei Kinder. Aber auch für Auslieferungen von Produkten oder einen Grosseinkauf eignet sich das Carvelo bestens.

Wer das Lastenrad nutzen will, kann es ganz einfach unter www.carvelo2go.ch oder mit der App reservieren. Die Bäckerei Abderhalden übernimmt für das Sharingangebot die Rolle der Abgabestelle, übergibt Nutzer*innen den Schlüssel und lädt nach jeder Buchung den Akku auf. Bei der ersten Miete können Interessierte zwei Stunden gratis vom Angebot profitieren. Dazu ist bei der Reservation einfach der Gutschein-Code einzugeben (2053-9789-7591-4990) und dem entschleunigten Familienausflug steht nichts mehr im Weg.

Weiter Informationen zum Projekt finden Sie hier.

Illustration von Kühlschrank und Installateur

Die Kühl- und Gefrierschrank Aktion der Energiestadt Bütschwil-Ganterschwil wird um einen Monat verlängert. Die attraktive Aktion, welche den Kauf von neuen energieeffizienten Kühl- und Gefrierschränken fördert, läuft noch bis am 30. Juni 2020 oder bis zur Ausschöpfung der Fördermittel. So können Einwohner*innen der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil dank tieferen Energiekosten und Förderbeiträgen in der Höhe von CHF 200.- weiterhin doppelt profitieren. Wenn auch Sie einen Kühl- oder Gefrierschrank ersetzten möchten, müssen Sie sich beeilen – s’hät solang s’hät!

Weitere Informationen zur Aktion und die detaillierten Förderbedingungen finden Sie hier.

Photovoltaikanlage auf Einfamilienhaus

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) stellt zusätzlich 46 Millionen Franken für Einmalvergütungen neuer Photovoltaikanlagen bereit. Das Sonderkontingent an Fördermitteln aus dem Netzzuschlagsfonds soll während der Covid-Krise einen stabilen und kontinuierlichen Zubau der Photovoltaik ermöglichen und Wartefristen deutlich verkürzen.

Mit den zusätzlichen 46 Millionen zum bereits Ende Oktober 2019 definierten Kontingent von 330 Millionen Franken soll eine Abschwächung des Photovoltaikausbaus aufgrund der Covid-Krise verhindert werden. Denn trotz der starken Zunahme an Anmeldungen für Einmalvergütungen in den ersten drei Monates des Jahres 2020 könnten mögliche Verschiebungen und Investitionsentscheide die erfreuliche Entwicklung bremsen.

Dank den zusätzlichen Mitteln aus dem Netzzuschlagsfonds können die Wartefristen erheblich gekürzt und für grosse Photovoltaikanlagen gar komplett abgebaut werden. Für Gesuche ab Februar 2020 muss noch mit einer Bearbeitungsfrist von rund drei Monaten gerechnet werden. Merklich schneller geht es auch bei den kleineren Anlagen. Bei Neuanmeldungen ab April 2020 bei der Pronovo AG muss man noch etwa 9 Monate auf die Auszahlung warten.

Weitere Infos zum Sonderkontingent finden Sie beim Bundesamt für Energie (BFE).

Joghurt und Konfitüre im Kühlschrank

Haushalte in der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil können nun doppelt profitieren. Im Rahmen des neuen Förderprogramms lanciert die Energiestadt eine Kühl- und Gefrierschrank Aktion und unterstützt Mieter*innen und Hauseigentümer*innen, die sich beim Ersatz eines alten Geräts für eines mit der besten Effizienzklasse entscheiden. Weist der neue Kühl- oder Gefrierschrank die Energieeffizienz-Klasse A+++ auf, so wird ein Beitrag von bis zu 200 Franken gesprochen. Die leicht höhere Investition bei der Anschaffung rechnet sich schon nach einigen Jahren – dank tieferen Energiekosten während der ganzen Lebensdauer.

Die Aktion gilt vom 01.–31. Mai 2020 und für maximal 50 Geräte. Weitere Informationen zur Aktion und die detaillierten Förderbedingungen finden Sie hier.